In Deutschland müssen Autohalter lt. § 29 StVZO mit Ihrem Fahrzeug wiederkehrend eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
An Ihrem Fahrzeug werden über 150 Punkte durch unsere fachkundigen Mitarbeiter geprüft. U.a.
Seit dem 01.04.2006 werden auch die elektrischen sicherheitsrelevanten Komponenten überprüft (wie z.B. ABS, ESP oder das Airbag-System).
Wir informieren Sie schnell und direkt über alle aktuellen Themen rund um die Themen PRÜFEN, BEWERTEN, BEGUTACHTEN.
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