Mit der Einführung der europaweiten Feinstaub-Richtlinie im Jahr 2008 wurde den Kommunen gestattet in Ballungsräumen sog. Umweltzonen, zur Verbesserung der Luft und zum Schutz der Gesundheit, einzurichten.
Wer noch innerhalb der Umweltzonen fahren darf, wird an den Zufahrtsstraßen durch rechteckige Schilder gekennzeichnet. Teilweise gilt komplettes Fahrverbot oder ein zusätzliches Schild zeigt an, dass Fahrzeuge mit entsprechender Feinstaubplakette ebenfalls einfahren dürfen. Seit 2010 sind das überwiegend nur noch Fahrzeuge, die eine grüne Plakette bekommen haben – Diesel ab Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator, Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (Elektrofahrzeuge).
Welche Plakette Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug erhält, richtet sich nach dem Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Zuordnung anhand der europäischen Abgasnorm in der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Wir prüfen anhand Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und händigen Ihnen, die für Deutschland jeweils gültige Plakette, an unseren Prüfstellen sofort aus.
Gerne beraten wir Sie auch, ob sich nachrüsten eines entsprechenden Rußpartikelfilters lohnt.
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