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Hauptuntersuchung (HU)

Mit Leidenschaft und Teamgeist - die Hauptuntersuchung bei Gerhard Riedel

In Deutschland müssen Autohalter lt. § 29 StVZO mit Ihrem Fahrzeug wiederkehrend eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen.

Folgende Unterlagen benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • sofern vorhanden: Nachweis der Umweltverträglichkeitsprüfung (früher Abgasuntersuchung, AU)
  • Unterlagen über verbaute Zubehörteile

Prüfbereiche

An Ihrem Fahrzeug werden über 150 Punkte durch unsere fachkundigen Mitarbeiter geprüft. U.a.

  • Abgas- und Geräuschverhalten
  • Ausrüstung, Fahrgestell und Aufbau
  • Bremsanlage
  • Bereifung & Räder
  • Lenkanlage
  • Lichttechnische Einrichtung

Seit dem 01.04.2006 werden auch die elektrischen sicherheitsrelevanten Komponenten überprüft (wie z.B. ABS, ESP oder das Airbag-System).

Ansprechpartner

Tel. 09180 / 408979 - 0
info@sv-buero-riedel.de

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