„Ein Oldtimer ist definiert als ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gebracht wurde, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.“
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist erforderlich, um ein Fahrzeug als Oldtimer und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut einzustufen. Ein Fahrzeug gilt nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) grundsätzlich als Oldtimer, wenn es:
Der Prüfingenieur stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht.
Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.
Unterlagen für das Oldtimergutachten
Für das Oldtimergutachten werden für die Fahrzeugidentifikation und zur Erleichterung des Gutachters folgende Unterlagen und Daten benötigt.
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