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Unfall- und Schadengutachten

Gewissheit, wenn es darauf ankommt: Unfall- und Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle entstandenen Kosten regulieren, einschließlich der Sachverständigenkosten. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen.

Mögliche Kosten, welche der gegnerische Versicherer regulieren muss:

  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Mietwagenkosten bzw. möglicher Nutzungsausfall
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • Scachverständigenhonorar
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Reparaturbestätigung

Was ermitteln wir für Sie:

  • Reparaturkosten- und dauer
  • Merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert / Restwert
  • Wiederbeschaffungsdauer

Ansprechpartner

Michael Janda
Tel. 09180 - 408979 - 0
Fax 09180 - 408979 - 1
info@sv-buero-riedel.de

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