Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle entstandenen Kosten regulieren, einschließlich der Sachverständigenkosten. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen.
Mögliche Kosten, welche der gegnerische Versicherer regulieren muss:
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